Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der BME SHK Deutschland GmbH, Wittland 14-18, 24109 Kiel; Andreas Paulsen GmbH, Wittland 14 – 18, 24109 Kiel; D.F. Liedelt Heizungs- und Sanitär-Großhandels-GmbH, Robert-Koch-Str. 23, 22851 Norderstedt; Paulsen & Eckhardt GmbH, Am Isinger Berg 4, 18442 Martensdorf; SHK Handels GmbH, Wilhelm-Raabe-Straße 16 – 18, 26721 Emden; SHK Bergmann und Franz GmbH, Lützowstraße 74, 10758 Berlin, nachfolgend SHK Deutschland genannt, und ihren Kunden für sämtliche Leistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SHK Deutschland nur an, wenn sie zuvor schriftlich der Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls die SHK Deutschland den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Angebot und Zustandekommen des Kaufvertrages
Die Angebote von SHK Deutschland sind freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne, sondern Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde an sein Angebot sieben Tage gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch SHK Deutschland. Im Falle der Lieferung verzichtet der Kunde gemäß § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.
3. Lieferung
Sind Lieferfristen vereinbart, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von SHK Deutschland durch seine Lieferanten, sofern SHK Deutschland ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. SHK Deutschland informiert den Kunden unverzüglich über etwa verspätete Leistungen des Lieferanten. In diesem Fall ist die SHK Deutschland zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Lieferverzögerungen, die SHK Deutschland nicht zu vertreten hat, verlängern die vereinbarte Lieferfrist für die Dauer des Hinderungsgrundes. SHK Deutschland wird den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die Lieferkosten vom Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu tragen. Ist der Kunde kein Verbraucher, trägt er die Transportgefahr. Soweit freie Anlieferung vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Lieferung an der Lieferanschrift zu ebener Erde abgeladen wurde. SHK Deutschland ist zur vorzeitigen und/oder teilweisen Lieferung bei sofortiger Teilfakturierung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Teillieferung für den Kunden unzumutbar ist. Ist der Kunde Verbraucher, sind offensichtliche Transportschäden und/oder Fehlmengen unverzüglich zu beanstanden. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Rügeobliegenheiten uneingeschränkt.Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder ruft sie bei vereinbartem Warenabruf nicht spätestens 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft durch SHK Deutschland ab, gerät der Kunde in Annahmeverzug, ohne dass es einer weiteren Erklärung von SHK Deutschland bedarf.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von SHK Deutschland sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung an SHK Deutschland fällig. Soweit die SHK Deutschland Skonto gewährt, ist hierfür ausschließlich der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug etwaiger Rabatte, Gutschriften, Fracht etc. maßgeblich. SHK Deutschland nimmt Wechsel und/oder Schecks nur aufgrund vorheriger besonderer Vereinbarung und ausschließlich erfüllungshalber an. Die Werterstellung eines Wechsels erfolgt auf den Tag, an dem SHK Deutschland der Gegenwert tatsächlich zur Verfügung steht. Diskontspesen, Einzugsgebühren sowie alle übrigen Kosten trägt der Kunde. Diese sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von SHK Deutschland als erfolgt.Mitarbeiter oder Beauftragte von SHK Deutschland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden berechtigt. Als Inkassovollmacht gilt auch die Vorlage einer von SHK Deutschland quittierten Rechnung durch den Mitarbeiter. Die Aufrechnung gegen Forderungen von SHK Deutschland ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem mit SHK Deutschland geschlossenen Vertrag ohne Zustimmung von SHK Deutschland an Dritte zu übertragen. Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen von SHK Deutschland ist der Kunde nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen des Kunden steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis mit der SHK Deutschland beruht.
5. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer SHK Deutschland zustehenden Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist SHK Deutschland unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern.
6. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen von SHK Deutschland erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) geht erst dann auf den Kunden über, wenn er alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit SHK Deutschland vollständig beglichen hat. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller SHK Deutschland zustehenden Saldoforderungen gegen den Kunden. Soweit der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen von SHK Deutschland gegen den Kunden um mehr als 20 % übersteigt ist SHK Deutschland verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von SHK Deutschland in der übersteigenden Höhe freizugeben. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwirbt SHK Deutschland an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung von SHK Deutschland im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand bzw. dem neuen Gegenstand und ist insoweit zur unentgeltlichen Verwahrung für SHK Deutschland verpflichtet.Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und verpflichtet, mit seinen Abnehmern einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt und kein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Der Kunde tritt der dies annehmenden SHK Deutschland sämtliche Ansprüche einschließlich etwaiger Nebenrechte und/oder Sicherheiten, die ihm aus Veräußerungen der von SHK Deutschland gelieferten Ware gegen seine Abnehmer zustehen, bis zur vollständigen Tilgung aller bestehenden Forderungen von SHK Deutschland gegen den Kunden ab. Bezüglich abgetretener Forderungen gilt die Freigabeverpflichtung gemäß vorstehendem Absatz 1 entsprechend. Der Kunde ist ermächtigt, abgetretene Forderungen bis auf Widerruf für SHK Deutschland einzuziehen. SHK Deutschland wird die Einziehungsermächtigung insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden widerrufen. Auf Verlangen von der SHK Deutschland ist der Kunde verpflichtet, die Forderungsabtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und SHK Deutschland die zur Geltendmachung der Forderung gegen den Abnehmer erforderlichen Angaben unverzüglich – nebst Übergabe etwaiger Unterlagen – zu erteilen. Neben dem Kunden ist auch SHK Deutschland berechtigt, Abnehmer des Kunden von der Abtretung unter gleichzeitigem Widerruf der Einziehungsermächtigung zu unterrichten.Der Kunde ist verpflichtet, Beeinträchtigungen der Rechte von SHK Deutschland auf Grundlage dieses Eigentumsvorbehalts, insbesondere infolge von bevorstehenden Pfändungen unverzüglich gegenüber SHK Deutschland anzuzeigen sowie die auf die Eigentumsrechte von SHK Deutschland einwirkenden Dritten unverzüglich auf die bestehenden Eigentumsrechte hinzuweisen. Soweit die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Kunde SHK Deutschland auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegenüber Dritten ab. SHK Deutschland ist bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Unabhängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware mit Eintritt des Zahlungsverzugs.Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte des Kunden tritt der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehalts an die dies annehmende SHK Deutschland ab.
7. Mängel der Lieferung
Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Lieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber SHK Deutschland zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Mängelgewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung für von SHK Deutschland gelieferte Ware richtet sich mit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch üblichen Verschleiß entstehen, unterfallen nicht der Gewährleistungspflicht. Soweit Ware ausdrücklich als mindere Qualität verkauft wird, stellt die Minderqualität, soweit genau als solche bezeichnet, keinen Mangel dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt sie bei neuen Waren zwei Jahre. Bei Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
9. Haftung
SHK Deutschland haftet auf Anwendungs- oder Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
10. Datenschutz
SHK Deutschland wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragserfassung, -bearbeitung und -abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.
11. Schlussbestimmungen
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bedarf der Vertragsschluss und etwaige Änderungen desselben mit SHK Deutschland der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalprivatrechtlichen Kollisionsregeln des BGB sowie unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.