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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der BME SHK Deutschland GmbH, Lützowstraße 74-76, 10785 Berlin und ihren Kunden für sämtliche Leistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die BME SHK Deutschland GmbH nur an, wenn sie zuvor schriftlich der Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls die BME SHK Deutschland GmbH den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Zustandekommen des Kaufvertrages

Die Angebote von der BME SHK Deutschland GmbH sind freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne, sondern Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde an sein Angebot sieben Tage gebunden. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die BME SHK Deutschland GmbH. Im Falle der Lieferung verzichtet der Kunde gemäß § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3. Lieferung

Sind Lieferfristen vereinbart, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von der BME SHK Deutschland GmbH durch seine Lieferanten, sofern die BME SHK Deutschland GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. Die BME SHK Deutschland GmbH informiert den Kunden unverzüglich über etwa verspätete Leistungen des Lieferanten. In diesem Fall ist die BME SHK Deutschland GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Lieferverzögerungen, die die BME SHK Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern die vereinbarte Lieferfrist für die Dauer des Hinderungsgrundes. BME SHK Deutschland GmbH wird den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.

Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die Lieferkosten vom Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu tragen. Ist der Kunde kein Verbraucher, trägt er die Transportgefahr. Soweit freie Anlieferung vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Lieferung an der Lieferanschrift zu ebener Erde abgeladen wurde.Die BME SHK Deutschland GmbH ist zur vorzeitigen und/oder teilweisen Lieferung bei sofortiger Teilfakturierung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Teillieferung für den Kunden unzumutbar ist.Ist der Kunde Verbraucher, sind offensichtliche Transportschäden und/oder Fehlmengen unverzüglich zu beanstanden. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Rügeobliegenheiten uneingeschränkt.Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder ruft sie bei vereinbartem Warenabruf nicht spätestens 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft durch die BME SHK Deutschland GmbH ab, gerät der Kunde in Annahmeverzug, ohne dass es einer weiteren Erklärung von der BME SHK Deutschland GmbH bedarf.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von der BME SHK Deutschland GmbH sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung an die BME SHK Deutschland GmbH fällig. Soweit die BME SHK Deutschland GmbH Skonto gewährt, ist hierfür ausschließlich der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug etwaiger Rabatte, Gutschriften, Fracht etc. maßgeblich.Die BME SHK Deutschland GmbH nimmt Wechsel und/oder Schecks nur aufgrund vorheriger besonderer Vereinbarung und ausschließlich erfüllungshalber an. Die Werterstellung eines Wechsels erfolgt auf den Tag, an dem die BME SHK Deutschland GmbH der Gegenwert tatsächlich zur Verfügung steht. Diskontspesen, Einzugsgebühren sowie alle übrigen Kosten trägt der Kunde. Diese sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von der BME SHK Deutschland GmbH als erfolgt.Mitarbeiter oder Beauftragte von der BME SHK Deutschland GmbH sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden berechtigt. Als Inkassovollmacht gilt auch die Vorlage einer von der BME SHK Deutschland GmbH quittierten Rechnung durch den Mitarbeiter.Die Aufrechnung gegen Forderungen von der BME SHK Deutschland GmbH ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem mit der BME SHK Deutschland GmbH geschlossenen Vertrag ohne Zustimmung von der BME SHK Deutschland GmbH an Dritte zu übertragen. Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen von der BME SHK Deutschland GmbH ist der Kunde nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen des Kunden steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis mit der BME SHK Deutschland GmbH beruht.

5. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer der BME SHK Deutschland GmbH zustehenden Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist die BME SHK Deutschland GmbH unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern.

6. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen von der BME SHK Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) geht erst dann auf den Kunden über, wenn er alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der BME SHK Deutschland GmbH vollständig beglichen hat. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller der BME SHK Deutschland GmbH zustehenden Saldoforderungen gegen den Kunden. Soweit der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen von der BME SHK Deutschland GmbH gegen den Kunden um mehr als 20 % übersteigt ist die BME SHK Deutschland GmbH verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von der BME SHK Deutschland GmbH in der übersteigenden Höhe freizugeben. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwirbt die BME SHK Deutschland GmbH an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung von der BME SHK Deutschland GmbH im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand bzw. dem neuen Gegenstand und ist insoweit zur unentgeltlichen Verwahrung für die BME SHK Deutschland GmbH verpflichtet.Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und verpflichtet, mit seinen Abnehmern einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt und kein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Der Kunde tritt der dies annehmenden BME SHK Deutschland GmbH sämtliche Ansprüche einschließlich etwaiger Nebenrechte und/oder Sicherheiten, die ihm aus Veräußerungen der von der BME SHK Deutschland GmbH gelieferten Ware gegen seine Abnehmer zustehen, bis zur vollständigen Tilgung aller bestehenden Forderungen von der BME SHK Deutschland GmbH gegen den Kunden ab. Bezüglich abgetretener Forderungen gilt die Freigabeverpflichtung gemäß vorstehendem Absatz 1 entsprechend. Der Kunde ist ermächtigt, abgetretene Forderungen bis auf Widerruf für die BME SHK Deutschland GmbHeinzuziehen. Die BME SHK Deutschland GmbH wird die Einziehungsermächtigung insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden widerrufen. Auf Verlangen von derBME SHK Deutschland GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Forderungsabtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und der BME SHK Deutschland GmbH die zur Geltendmachung der Forderung gegen den Abnehmer erforderlichen Angaben unverzüglich – nebst Übergabe etwaiger Unterlagen – zu erteilen. Neben dem Kunden ist auch die BME SHK Deutschland GmbH berechtigt, Abnehmer des Kunden von der Abtretung unter gleichzeitigem Widerruf der Einziehungsermächtigung zu unterrichten.Der Kunde ist verpflichtet, Beeinträchtigungen der Rechte von der BME SHK Deutschland GmbH auf Grundlage dieses Eigentumsvorbehalts, insbesondere infolge von bevorstehenden Pfändungen unverzüglich gegenüber der BME SHK Deutschland GmbH anzuzeigen sowie die auf die Eigentumsrechte von der BME SHK Deutschland GmbH einwirkenden Dritten unverzüglich auf die bestehenden Eigentumsrechte hinzuweisen. Soweit die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Kunde der BME SHK Deutschland GmbH auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegenüber Dritten ab.Die BME SHK Deutschland GmbH ist bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Unabhängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware mit Eintritt des Zahlungsverzugs.Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte des Kunden tritt der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehalts an die dies annehmende BME SHK Deutschland GmbH ab.

7. Mängel der Lieferung

Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Lieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber der BME SHK Deutschland GmbH zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Mängelgewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung für von der BME SHK Deutschland GmbH gelieferte Ware richtet sich mit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch üblichen Verschleiß entstehen, unterfallen nicht der Gewährleistungspflicht. Soweit Ware ausdrücklich als mindere Qualität verkauft wird, stellt die Minderqualität, soweit genau als solche bezeichnet, keinen Mangel dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt sie bei neuen Waren zwei Jahre. Bei Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

9. Haftung

Die BME SHK Deutschland GmbH haftet auf Anwendungs- oder Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10. Datenschutz

Die BME SHK Deutschland GmbH wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragserfassung, -bearbeitung und -abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.

11. Schlussbestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bedarf der Vertragsschluss und etwaige Änderungen desselben mit der BME SHK Deutschland GmbH der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalprivatrechtlichen Kollisionsregeln des BGB sowie unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.