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LKSG

Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Deutschland, Januar 2024

Der Bundestag hat im Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auch kurz Lieferkettengesetz) verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt.

Die SHK-Unternehmensgruppe bekennt sich in ihrer Grundsatzerklärung zu gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Verantwortung zu Menschenrechtenrechten und ihren Sorgfaltspflichten in den Lieferketten. Die Grundsatzerklärung definiert Prozesse zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten bezüglich der Menschenrechte und dem Umweltschutz. Die Grundsatzerklärung wird ergänzt durch den Verhaltenskodex, der als Leitlinie für gesetzeskonformes, nachhaltiges und ethisch verantwortungsvolles Handeln im Unternehmen sowie im Umgang mit Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit dient. 

Alle nötigen Informationen rund um die Umsetzung des Lieferkettengesetzes bei der SHK finden Sie in unserer Grundsatzerklärung anbei.

Zum Thema Lieferkettengesetz erreichen Sie uns unter lieferkettengesetz@shk-deutschland.de

In einem jährlichen Bericht an die Geschäftsführung werden Risiken, Maßnahmen und deren Wirksamkeit erfasst sowie eine Wirksamkeitsbewertung vorgelegt. Dieser Bericht wird für sieben Jahre hier auf unserer Website veröffentlicht und bis zum 30.4. des Folgejahres an die zuständige Behörde gesendet. Der erste Bericht steht Ihnen ab 2025 auf unserer Website zur Verfügung.